Heizungs-Förderrechner

Welcher Förderrechner passt zu Ihrem Vorhaben?

Wählen Sie aus, ob Sie eine neue Heizungsanlage planen oder einzelne Bauteile Ihres Wohngebäudes energetisch sanieren möchten.

Gut zu wissen: Beide Rechner dienen einer ersten unverbindlichen Orientierung. Vor Antragstellung und Auftragserteilung müssen die Förderfähigkeit und die zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen individuell geprüft werden.

Förderrechner für den Heizungstausch

Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine erste Einschätzung zur möglichen Förderung beim Austausch Ihrer Heizungsanlage. Der Rechner berücksichtigt unter anderem die Art des Gebäudes, die Zahl der Wohneinheiten, die bestehende und die geplante Heizungsanlage sowie mögliche Boni.

  • Grundförderung und mögliche Boni
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Selbst genutzte und vermietete Wohnungen
  • Voraussichtliches Datum der Antragstellung
Heizungs-Förderrechner öffnen Offizielle KfW-Informationen

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Förderrechner für energetische Sanierungen

Sie möchten Ihr Dach dämmen, Fenster austauschen, die Fassade energetisch verbessern oder eine andere förderfähige Einzelmaßnahme durchführen? Der Rechner zeigt Ihnen, welche Zuschusshöhe ungefähr möglich sein kann.

  • Dach, Fassade und weitere Bauteile
  • Fenster und Außentüren
  • iSFP-Bonus, sofern anwendbar
  • Fachplanung und Baubegleitung

Auch ohne individuellen Sanierungsfahrplan können förderfähige Einzelmaßnahmen bezuschusst werden. Ist die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans, kann sich die Förderung erhöhen. Die genaue Berechnung hängt vom Vorhaben, den Kosten und den geltenden Programmbedingungen ab.

Sanierungs-Förderrechner öffnen Aktuelles BAFA-Merkblatt

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Steuerermäßigung nach § 35c EStG

Die Steuerermäßigung ist kein Zuschussprogramm der KfW oder des BAFA. Es wird kein Förderbetrag ausgezahlt. Stattdessen kann sich bei Erfüllung der Voraussetzungen die tarifliche Einkommensteuer über drei Jahre verringern.

20 % der begünstigten Aufwendungen
40.000 € maximale Steuerermäßigung je begünstigtem Objekt
7 / 7 / 6 % Verteilung auf drei Jahre

Im Wesentlichen muss das Gebäude älter als zehn Jahre sein und vom Eigentümer selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Für dieselbe Maßnahme ist eine Kombination mit öffentlichen Zuschüssen oder zinsverbilligten Förderdarlehen grundsätzlich ausgeschlossen. Ob und in welcher Höhe die Steuerermäßigung tatsächlich genutzt werden kann, sollte mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater geklärt werden.

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Rechtlicher Hinweis

Die Förderrechner dienen ausschließlich einer unverbindlichen ersten Orientierung und basieren auf den zum angegebenen Stand veröffentlichten Förderbedingungen. Die Ergebnisse stellen keine Förderzusage dar und begründen keinen Anspruch auf Förderung.

Förderbedingungen können geändert werden. Vor Antragstellung, Auftragserteilung oder einer anderen verbindlichen Entscheidung müssen die Berechnung, die Förderfähigkeit und die dann geltenden Bedingungen individuell geprüft werden. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderrichtlinien und die Entscheidung der zuständigen Förderstelle.

Stand der Seiteninformationen: 26.08.2026

Sie möchten Ihre Fördermöglichkeiten prüfen lassen?

Gerne sehe ich mir Ihr Vorhaben persönlich an und erläutere Ihnen die nächsten Schritte verständlich und nachvollziehbar.

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