Ab Sommer 2026

Energieberater für Wohngebäude – Weiterbildung am Öko-Zentrum NRW in Hamm


Als
Dachdeckermeister mit jahrzehntelanger Praxiserfahrung und Europäischer Solartechniker (HWK) habe ich mein Fachwissen gezielt im Bereich der energetischen Bewertung und Optimierung von Wohngebäuden erweitert.


Was ich künftig anbieten werde

Voraussichtlich ab Sommer 2026 biete ich zusätzlich zu meinen bisherigen Leistungen auch:


  • Energieberatungen für Wohngebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Begleitung und Antragstellung förderfähiger BEG-Einzelmaßnahmen, wie z.B. die energetische Dachdämmung, den Fenstertausch oder der Heiztechnik.
  • Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude (Bedarfs- und Verbrauchsausweise)
  • Sanierungsfahrpläne (iSFP) mit BAFA-Förderung
  • Beratung zu Fördermitteln und Zuschüssen (BEG, BAFA, KfW)
  • Vor-Ort-Analysen zur energetischen Bewertung von Dach, Fassade und Gebäudehülle
  • Empfehlungen für Photovoltaik- und Dämmkonzepte
  • Baubegleitung und Qualitätssicherung bei energetischen Sanierungen

Mein Ziel

Ich möchte meinen Kundinnen und Kunden helfen, Energie effizienter zu nutzen, Kosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.


Mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Dach, meinem technischen Know-how

im Bereich Photovoltaik  und meiner Qualifikation als Gebäudeenergieberater biete ich eine praxisnahe und lösungsorientierte Beratung –  alles aus einer Hand.

Meine Eintragung in die Energie-Effizienz-Expertenliste der Deutschen Energie Agentur (dena) erfolgt in Kürze.

Förderfähige BEG-Einzelmaßnahmen


Die dargestellten Maßnahmen zeigen beispielhaft eine sinnvolle Kombination aus Photovoltaik, Dachbegrünung (nicht förderfähig) und energetischer Sanierung.


Förderfähig im Rahmen der

BEG-Einzelmaßnahmen sind insbesondere die Fassaden- und Dachdämmung, der Austausch von Fenstern und Türen sowie der Einbau einer Wärmepumpe, sofern die technischen Mindestanforderungen (z. B. U-Werte oder Effizienzkennzahlen) eingehalten werden.


Die Förderung wird vor Beginn der Maßnahme beantragt, in der Regel unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der die Planung begleitet und die technischen Anforderungen bestätigt.


Im Zuge der Umsetzung erfolgt häufig eine fachliche Baubegleitung, bei der die korrekte Ausführung der Maßnahmen überprüft und dokumentiert wird. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Durchführung durch den Energieeffizienz-Experten bestätigt, was Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel ist.