
Ich bin in als Energieeffizienz-Experte in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie Agentur (dena) eingetragen.
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- Energieberatungen für Wohngebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Begleitung und Antragstellung förderfähiger BEG-Einzelmaßnahmen, wie z.B. die energetische Dachdämmung, den Fenstertausch oder der Heiztechnik.
- Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude (Bedarfs- und Verbrauchsausweise)
- Sanierungsfahrpläne (iSFP) mit BAFA-Förderung
- Beratung zu Fördermitteln und Zuschüssen (BEG, BAFA, KfW)
- Vor-Ort-Analysen zur energetischen Bewertung von Dach, Fassade und Gebäudehülle
- Empfehlungen für Photovoltaik- und Dämmkonzepte
- Baubegleitung und Qualitätssicherung bei energetischen Sanierungen
Mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Dach, meinem technischen Know-how
im Bereich Photovoltaik und meiner Qualifikation als Gebäudeenergieberater biete ich eine praxisnahe und lösungsorientierte Beratung – alles aus einer Hand.
Aktuelle Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Zum 21. Juli 2026 werden die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in wesentlichen Bereichen angepasst.
Betroffen sind insbesondere die Heizungsförderung der KfW sowie die Förderung von Effizienzhäusern und Effizienzgebäuden.
Heizungsförderung (KfW)
Die Grundförderung bleibt weiterhin bei 30 % der förderfähigen Kosten. Gleichzeitig wurde die Förderung stärker an das Einkommen selbstnutzender Eigentümer angepasst.
Die wichtigsten Änderungen:
Die Förderung wird künftig stärker nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen gestaffelt.
Familien mit minderjährigen Kindern profitieren von einem zusätzlichen Familienzuschlag, wodurch höhere Förderstufen erreicht werden können.
Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt zunächst bestehen, wird jedoch ab Februar 2027 schrittweise reduziert.
Der bisherige Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag entfallen.
Der maximale Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit beträgt derzeit 28.000 € und wird ab Februar 2027 schrittweise abgesenkt.
Für innerhalb der Europäischen Union hergestellte Wärmepumpen ist ab voraussichtlich Anfang 2027 ein zusätzlicher Wertschöpfungsbonus vorgesehen.
Gerade durch diese Änderungen ist eine individuelle Beratung wichtiger denn je.
Heizungsförderung – stärker an Einkommen und Familien angepasst
Die Heizungsförderung wurde stärker sozial ausgerichtet. Neben der unveränderten Grundförderung von 30 % können selbstnutzende Eigentümer – abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen – einen zusätzlichen Einkommensbonus erhalten.
Der Einkommensbonus beträgt:
- 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €
- 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 €
- 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 €
Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das anzurechnende Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert. Dadurch können Familien häufig eine höhere Förderstufe erreichen.
Beispiel:
Eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 50.000 € profitiert vom Familienzuschlag.
Das für die Förderung maßgebliche Einkommen reduziert sich auf 40.000 €, wodurch anstelle eines
10 %- ein 30 %-Einkommensbonus möglich wird.
Ein alleinstehender Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von 75.000 € erhält keinen Einkommensbonus.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann zusätzlich der Klimageschwindigkeitsbonus in Anspruch genommen werden. Dieser wird jedoch künftig schrittweise (Februar 2027) reduziert und langfristig auslaufen.
Der bisherige Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag entfallen.
Welche Förderung tatsächlich möglich ist, hängt heute stärker als bisher von Ihrer persönlichen Situation und dem geplanten Sanierungsvorhaben ab.
Förderung von Effizienzhäusern
Auch bei der Förderung von Effizienzhäusern wurden die Förderbedingungen angepasst.
Unter anderem entfällt künftig der Bonus für die EE-Klasse. Gleichzeitig wurden die Tilgungszuschüsse reduziert. Die maximale Kredithöhe für die energetische Sanierung von Wohngebäuden bleibt weiterhin bestehen.
Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Für klassische energetische Einzelmaßnahmen – beispielsweise:
Dachdämmungen
Fassadendämmungen
Kellerdecken- und Geschossdeckendämmungen
Fenster und Außentüren
Lüftungsanlagen
Heizungsoptimierungen
gelten nach derzeitigem Stand weiterhin die bekannten Förderbedingungen der BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM). Aber auch hier sind Änderungen möglich.
Im Rahmen meiner Energieberatung prüfe ich selbstverständlich, welche Maßnahmen förderfähig sind, welche technischen Anforderungen erfüllt werden müssen und welche Fördermittel für Ihr Vorhaben aktuell genutzt werden können.
Wichtiger Hinweis
Förderprogramme, Fördersätze und Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst. Maßgeblich sind stets die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien der jeweiligen Fördergeber.
Im Rahmen meiner Beratung prüfe ich für Sie selbstverständlich die aktuell gültigen Fördermöglichkeiten und informiere Sie transparent über die für Ihr Vorhaben relevanten Voraussetzungen, Förderhöhen und Fristen.



