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Förderwissen

Jung kauft Alt: bis zu 180.000 Euro KfW-Kredit für Familien

KfW 308 unterstützt Familien beim Kauf eines sanierungsbedürftigen Hauses. Seit August 2026 gelten höhere Kreditbeträge und eine flexiblere Sanierungsmöglichkeit.

Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ heißt offiziell „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ und richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie an Alleinerziehende. Gefördert wird der Erwerb einer selbst genutzten Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard.

Wichtig ist die richtige Einordnung: KfW 308 ist kein Zuschuss, sondern ein stark zinsverbilligter Kredit. Er finanziert den Kaufpreis der Immobilie einschließlich der Grundstückskosten. Die eigentlichen Sanierungskosten werden mit diesem Kredit nicht finanziert, können aber über andere Förderprogramme separat unterstützt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kreditbetrag je nach Kinderzahl: 140.000 bis 180.000 Euro
  • aktueller Einstiegszins: ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins, abhängig von Laufzeit und Kreditvariante
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre, Zinsbindung bis zu 10 Jahre
  • erforderliche Energieeffizienzklasse vor dem Kauf: F, G oder H
  • Sanierung innerhalb von 54 Monaten nach der KfW-Zusage
  • Antrag über einen Finanzierungspartner und grundsätzlich vor Abschluss des Kaufvertrags

Wie hoch ist der mögliche Kredit?

Der maximale Kreditbetrag richtet sich nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren, die am Tag der Antragstellung im Haushalt leben:

  • 1 Kind: bis zu 140.000 Euro
  • 2 Kinder: bis zu 160.000 Euro
  • ab 3 Kindern: bis zu 180.000 Euro

Gefördert wird höchstens der tatsächlich förderfähige Kaufpreis für eine Wohneinheit. Notarkosten, Maklerkosten und Grunderwerbsteuer gehören nicht zu den förderfähigen Kosten.

Was bedeutet „ab 0,01 Prozent Zins“?

Die Angabe ist zum Stand 3. September 2026 grundsätzlich richtig: Die KfW weist für das Programm einen effektiven Jahreszins ab 0,01 Prozent aus. Es handelt sich aber um einen Einstiegszins für eine bestimmte Laufzeit. Bei längeren Laufzeiten gelten andere Zinssätze.

Deshalb sollte man die Aussagen „bis zu 180.000 Euro“ und „ab 0,01 Prozent“ nicht automatisch als eine für jeden Haushalt identische Kombination verstehen. Die Kredithöhe hängt von Kinderzahl und Einkommen ab; der Zinssatz von der gewählten Laufzeit und den am Tag der Zusage geltenden Konditionen.

Wer kann KfW 308 nutzen?

Die wichtigsten persönlichen Voraussetzungen sind:

  • Im Haushalt lebt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind unter 18 Jahren.
  • Die Immobilie wird selbst bewohnt; der Eigentumsanteil muss mindestens 50 Prozent betragen. Ab dem Einzug gilt grundsätzlich eine Selbstnutzungsdauer von mindestens fünf Jahren.
  • Zum Zeitpunkt des Antrags besitzt niemand des künftigen Haushalts bereits Wohneigentum in Deutschland.
  • Es wurde bisher keine Förderung aus Baukindergeld 424, Wohneigentum für Familien 300 oder Jung kauft Alt 308 genutzt.

Eine feste Altersgrenze für die Eltern gibt es nicht. Entscheidend ist, dass am Tag der Antragstellung mindestens ein berücksichtigungsfähiges Kind noch nicht 18 Jahre alt ist.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Haushaltseinkommen:

  • 1 Kind: maximal 90.000 Euro pro Jahr
  • 2 Kinder: maximal 100.000 Euro pro Jahr
  • 3 Kinder: maximal 110.000 Euro pro Jahr
  • für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um weitere 10.000 Euro

Berechnet wird der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragstellung. Bei einem Antrag im Jahr 2026 sind damit die Einkommensteuerbescheide 2024 und 2023 maßgeblich. Einkommen der Kinder wird nicht mitgerechnet.

Welche Immobilie kommt infrage?

Für das Haus oder die Eigentumswohnung muss bei Antragstellung ein gültiger Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen. Die Immobilie muss in Deutschland liegen und nach dem Erwerb selbst genutzt werden.

Der Energieausweis ist damit kein Nebenthema. Er entscheidet bereits vor dem Kauf darüber, ob das Objekt grundsätzlich in das Förderprogramm passt.

Wie muss anschließend saniert werden?

Seit August 2026 gibt es zwei mögliche Wege:

  1. Sanierung zum Effizienzhaus: Das Gebäude wird mindestens zum Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert. Auch bessere Effizienzhausstufen sind möglich. Für diesen Weg ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend einzubinden.
  2. Sanierung mit Einzelmaßnahmen: Fenster, Fassade, Dach beziehungsweise oberste Geschossdecke und Heizung werden nach den technischen Mindestanforderungen der BEG EM energetisch verbessert.

Bei der Einzelmaßnahmen-Variante darf also nicht beliebig nur eine einzelne Maßnahme ausgewählt werden. Grundsätzlich müssen alle genannten Bereiche bearbeitet werden.

Ausnahmen sind möglich, wenn eine Heizungsanlage bereits mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt, das Gebäude ausschließlich über ein Wärmenetz versorgt wird oder einzelne Bauteile bereits mindestens die Anforderungen der EnEV 2001 erfüllen. Die vorhandene Qualität muss entsprechend nachgewiesen werden.

Für die vollständige Sanierung bleiben 54 Monate ab der KfW-Zusage. Werden die Anforderungen nicht rechtzeitig erfüllt, kann dies finanzielle Folgen für den Förderkredit haben.

Lassen sich weitere Förderungen kombinieren?

Ja. Genau hier ist eine saubere Trennung wichtig:

  • KfW 308 finanziert den Kaufpreis der Immobilie.
  • Eine Effizienzhaus-Sanierung kann separat über den KfW-Kredit 261 gefördert werden.
  • Bei Einzelmaßnahmen kommen zum Beispiel BAFA-Zuschüsse für die Gebäudehülle und die KfW-Heizungsförderung 458 infrage.

Eine doppelte Förderung derselben Kosten ist nicht zulässig. Kauf, Sanierung, Verträge und Förderanträge sollten deshalb vorab gemeinsam geplant werden.

Die richtige Reihenfolge

  1. Energieausweis und Förderfähigkeit des Objekts prüfen.
  2. Sanierungsweg, technische Machbarkeit und Kosten realistisch planen.
  3. Finanzierungspartner ansprechen und den KfW-Kredit vor dem Kauf beantragen.
  4. Erst nach der Förderzusage den Kaufvertrag abschließen beziehungsweise wirksam werden lassen.
  5. Sanierung innerhalb von 54 Monaten umsetzen und die erforderlichen Nachweise einreichen.

Wer bereits vor der Antragstellung einen Kaufvertrag unterschreiben möchte, benötigt eine wirksame aufschiebende Bedingung. Anzahlungen und Kaufpreiszahlungen dürfen trotzdem erst nach der Antragstellung erfolgen. Eine nachträgliche Ergänzung dieser Bedingung reicht nicht aus.

Wie ich Sie unterstützen kann

Als Energieeffizienz-Experte, Dachdeckermeister und Sachverständiger prüfe ich, ob der energetische Zustand zum Förderprogramm passt, welcher Sanierungsweg sinnvoll ist und wie sich Kaufkredit und Sanierungsförderung sinnvoll miteinander verbinden lassen.

Gerade vor dem Kauf lohnt sich eine unabhängige Prüfung: Ein günstiger Kredit hilft nur dann, wenn auch der Sanierungsumfang realistisch kalkuliert ist.

Beratung zum KfW-Programm 308 anfragen

Offizielle Informationen

KfW: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308)

KfW-Merkblatt zum Kredit 308, Stand August 2026

Hinweis

Die Angaben entsprechen dem veröffentlichten Stand vom 3. September 2026. Zinssätze und Förderbedingungen können sich ändern. Entscheidend sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Bedingungen der KfW sowie die Prüfung des konkreten Vorhabens.