Förderrechner – Förderung für den Heizungstausch berechnen


Ich habe Ihnen einen unverbindlichen Förderrechner zur Verfügung gestellt, mit dem Sie die voraussichtliche Förderung für den Austausch Ihrer Heizungsanlage ermitteln können.


Bitte beachten Sie insbesondere das in der ersten Zeile (Voraussichtliches Datum der Antragstellung) eingegebene Datum der geplanten Antragstellung.


Der Rechner berücksichtigt bereits die ab dem 01.02.2027 vorgesehenen halbjährlichen Absenkungen des Klimageschwindigkeitsbonus um jeweils 4 Prozentpunkte sowie die Absenkung des Förderhöchstbetrags für die erste Wohneinheit um jeweils 750 Euro.


Steuerermäßigung nach § 35c EStG
Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist kein Zuschussprogramm der KfW oder des BAFA.


Es erfolgt daher keine Auszahlung eines Förderbetrags.


Stattdessen können 20 Prozent der begünstigten Kosten – verteilt über drei Jahre mit 7 Prozent, 7 Prozent und 6 Prozent – direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro je begünstigtem Objekt.


Voraussetzung ist allerdings, dass in den jeweiligen Jahren eine ausreichend hohe Einkommensteuer anfällt, mit der die Ermäßigung verrechnet werden kann.


Das vom Rechner angezeigte Ergebnis stellt daher nur die rechnerisch maximal mögliche Steuerermäßigung dar.


Eine Kombination mit einer öffentlichen Förderung ist für dieselbe energetische Maßnahme ausgeschlossen. Werden beispielsweise ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Förderdarlehen in Anspruch genommen, kann die Steuerermäßigung nach § 35c EStG hierfür nicht zusätzlich genutzt werden.


Die individuelle steuerliche Situation sollte vorab mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater geklärt werden.



Rechtlicher Hinweis:

Der Förderrechner dient ausschließlich einer unverbindlichen ersten Orientierung und basiert auf den zum angegebenen Stand veröffentlichten Förderbedingungen.


Das Ergebnis stellt keine Förderzusage dar und begründet keinen Anspruch auf eine Förderung. Förderbedingungen können geändert werden. Vor der Antragstellung, Auftragserteilung oder einer anderen verbindlichen Entscheidung müssen die Berechnung, die Förderfähigkeit und die dann geltenden Bedingungen noch einmal individuell und nach Rücksprache mit mir geprüft werden.


Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderrichtlinien und die Entscheidung der zuständigen Förderstelle. Eine Gewähr für die Bewilligung oder eine unveränderte Förderhöhe kann nicht übernommen werden; die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.