DÄMMWISSEN
Einblasdämmung und Kerndämmung
Einblasdämmung kann bei zweischaligen Fassaden und geeigneten Hohlräumen eine wirtschaftliche Sanierungsmaßnahme sein. Voraussetzung ist eine bautechnische Prüfung: Die Konstruktion muss trocken, dauerhaft schlagregendicht und für den gewählten Dämmstoff geeignet sein.
Grundprinzip und Einsatzbereiche
Bei der Einblasdämmung wird ein geeigneter Dämmstoff über gezielt angeordnete Einblasöffnungen in einen vorhandenen, geschlossenen Hohlraum eingebracht. Typische Einsatzbereiche sind die Luftschicht zweischaliger Außenwände, Deckenhohlräume, oberste Geschossdecken, Dachschrägen und ausgewählte Bereiche über unbeheizten Kellern.
Kerndämmung an der Fassade
Die klassische Anwendung ist das zweischalige Außenmauerwerk mit Klinker- oder Vormauerschale. Die äußere Erscheinung bleibt erhalten, Wohnfläche geht nicht verloren und die Arbeiten können meist ohne Eingriffe in den Innenraum erfolgen. Die erreichbare Dämmwirkung wird jedoch durch Hohlraumbreite, Wandaufbau und Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs begrenzt.
Prüfung vor der Ausführung
- Ist der Hohlraum durchgängig, trocken und ausreichend zugänglich?
- Gibt es Mörtelreste, Bauschutt, Anker oder bereits vorhandene Dämmung?
- Sind Klinker, Fugen, Fensterbänke und Anschlüsse schlagregendicht?
- Wie werden Sockel, Laibungen, Rollladenkästen und Dachanschlüsse konstruktiv eingebunden?
Die Prüfung erfolgt üblicherweise durch Besichtigung, Bohrproben und – soweit erforderlich – endoskopische Untersuchung. Erst danach lassen sich Dämmstoff, Einblasverfahren und Detailausbildung verlässlich festlegen.
U-Wert und Wärmeleitfähigkeit
Die Wärmeleitfähigkeit λ beschreibt die Dämmqualität des Materials: Je kleiner der Wert, desto besser die Dämmwirkung bei gleicher Schichtdicke. Der U-Wert bewertet dagegen den gesamten Wandaufbau. Bei der Kerndämmung ist daher nicht nur das Material, sondern vor allem die tatsächlich verfügbare Hohlraumbreite entscheidend.
GEG und BEG-Förderung
Bei Änderungen an Außenwänden nennt Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes grundsätzlich einen maximalen U-Wert von 0,24 W/(m²K). Bei technisch begrenzter Dämmstoffdicke ist die größtmögliche Dämmstoffdicke maßgeblich. Für Dämmstoffe, die in bestehende Hohlräume eingeblasen werden, gilt eine Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,045 W/(mK) als gesetzliche Mindestanforderung.
Die Kerndämmung eines bestehenden zweischaligen Mauerwerks kann als BEG-Einzelmaßnahme förderfähig sein. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden technischen Mindestanforderungen und Förderbedingungen des BAFA. Die Förderfähigkeit, die erforderliche Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und die richtige Antragsreihenfolge müssen vor Beauftragung geklärt werden.
Hinweise der dena für Planung und Ausführung
Die dena führt die Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk als geeignete Modernisierungsmaßnahme. Sie betont die Untersuchung des Hohlraums sowie die Prüfung von Mauerwerksankern, Feuchte- und Schlagregenschutz. Besondere Aufmerksamkeit erfordern die Details an Sockel, Fenstern, Rollladenkästen und Dachanschlüssen, damit Wärmebrücken und Feuchterisiken nicht verschärft werden.
Grenzen der Maßnahme
Eine Kerndämmung ist nicht für jede Außenwand geeignet. Bei einschaligem Mauerwerk, unterbrochenen oder feuchtebelasteten Hohlräumen sowie bei stark geschädigter Fassade kann sie ausscheiden. Für sehr niedrige Ziel-U-Werte reicht die verfügbare Hohlraumbreite häufig nicht aus; dann sind weitere Maßnahmen an Fassade und Anschlüssen erforderlich.
Fachliche Einordnung
Als Energieeffizienz-Experte und Dachdeckermeister bewerte ich Konstruktion, Feuchtesituation, Anschlussdetails und Förderfähigkeit. Eine Empfehlung für Einblas- oder Kerndämmung erfolgt erst nach der Prüfung des konkreten Bauteils.
Offizielle Informationen
- GEG, Anlage 7 – Anforderungen bei Änderungen an Außenwänden
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – FAQ und Förderhinweise
Förderbedingungen und technische Mindestanforderungen können sich ändern. Maßgeblich ist stets der Stand zum Zeitpunkt der Antragstellung.

